Beschreibung Die angebotenen 1,5 Zimmer befinden sich in einer reinen Frauen WG in der Göttinger Innenstadt in einem Fachwerkbau.
Die gesamte Immobilie wurde grundsaniert und mit einer gehobenen Ausstattung versehen. Die Gemeinschaftsbereiche dieser Wohnung sind möbliert.
Direkt beim Betreten gelangt man in die geräumige, voll ausgestattete und moderne Küche, die der gesamten Wohngemeinschaft zur Verfügung steht. Die sehr hellen und einladenden Zimmer werden über einen Gemeinschaftsflur erreicht. Eine optimale Verteilung der einzelnen Räume auf zwei Ebenen mit separatem Badezimmer sorgt für großzügiges Wohnen.
Alle WG Partner haben einen separaten Mietvertrag über ihr Zimmer von ca. 14m² bis 19m² und dem Anteil an der insgesamt 95m² großen Gemeinschaftsfläche. Die hier zur Vermietung anstehenden Räume (1,5 Zimmer) haben eine Gesamtfläche von 19m².
Für die Dinge, die im täglichen Leben keine Rolle spielen, steht jedem Mieter ein kleines Dachbodenabteil zur Verfügung.
Die Gesamtmiete versteht sich als Pauschalmiete ohne Nebenkostenabrechnung inklusive Winterdienst, Mülltonnenservice, Waschmaschinen-/ und Trocknernutzung, Treppenhausreinigung und einem 14-tägigen Putzdienst der Gemeinschaftsbereiche. Die zusätzlich anfallenden Stromkosten und den WLAN Anschluß teilen sich die WG Bewohner.
Die aktuellen Mitbewohner*innen sind alle weiblich, Nichtraucher und studieren. Diese Anforderungen bestehen ebenfalls an die neue Mitbewohner*in.
Das Zimmer kann ab sofort besichtigt werden. Der Bezug ist ab 01. März 2023 möglich. Eine Vermietung an Studierende ist gewünscht.
Lage Die Wohnung liegt zentral innerhalb der alten Stadtbefestigung, dem Göttinger Wall.
Diverse Nahversorger, Getränkemärkte und die Göttinger Bahnhöfe (Bus und Bahn) befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind in wenigen Gehminuten erreicht.
Die universitären Einrichtungen, der Hauptcampus und die Göttinger Kliniken sind ebenfalls in wenigen Geh- bzw. Fahrminuten zu erreichen.
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Als Immobilienmakler ist die Hildebrandt Immobilien e.K. dazu verpflichtet, nach dem aktuell gültigen Geldwäschegesetz (§ 2, 1 und § 14, 1 und 2) bei Anbahnung einer Geschäftsbeziehung (Anbahnung eines Immobilienkaufvertrages) die Identität der Interresen*in festzustellen. Dies geschieht bei natürlichen Personen durch Festhalten der Daten des Personalausweises und bei juristischen Personen mittels Kopie des Handelsregisterauszuges.Dies dient zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. Die Aufbewahrungsfrist der Unterlagen beträgt 5 Jahre.
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Energieausweis
Zustand |
Saniert |
Energieausweis |
es besteht keine Pflicht! |