Mieterfreundliche Renovierungen: Diese Maßnahmen dürfen Sie selbst vornehmen

Suchen Sie nach Möglichkeiten, Ihre Mietwohnung zu verschönern und Ihren individuellen Stil zum Ausdruck zu bringen? Als Mieter dürfen Sie nicht immer alle Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung vornehmen, aber es gibt tatsächlich einige Maßnahmen, die Sie selbst durchführen können, um Ihre Wohnung aufzuwerten. Eine Auswahl an Maßnahmen für Ihre Mietwohnung in Berlin, Göttingen oder anderen Städten haben wir hier zusammengetragen.

Wandgestaltung: Kreative Möglichkeiten, Ihre Wände zu verschönern

Bei der Wandgestaltung gibt es zahlreiche kreative Möglichkeiten, um Ihre Wände zu verschönern und Ihrem Zuhause eine individuelle Note zu verleihen. Eine einfache Option ist der Wechsel der Tapeten. Hierbei können Sie auf abnehmbare Tapeten und Wandsticker setzen, die es Ihnen ermöglichen, Muster und Farben nach Ihrem Geschmack auszuwählen und bei Bedarf auch wieder zu entfernen. Eine weitere Möglichkeit ist die Gestaltung von Akzentwänden, bei denen Sie mit verschiedenen Farben experimentieren können, um einen bestimmten Raum visuell hervorzuheben. Darüber hinaus bietet eine Galeriewand die Möglichkeit, Ihre persönlichen Fotos, Kunstwerke oder Poster zu präsentieren und so Ihre eigene Persönlichkeit im Raum zu unterstreichen. Löcher bohren, bestehende Löcher verschließen und Malerarbeiten sind Renovierungen, die keine Rücksprache erfordern. Gleiches gilt für das Lackieren oder Streichen von Tür- und Fensterrahmen.

Bodenbeläge: Wie Sie Ihren Fußboden ohne großen Aufwand erneuern können

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Bodenbelag einfach erneuern können. Eine Option sind Teppichfliesen, die sich leicht verlegen und auch bei Bedarf wieder entfernen lassen. Eine weitere Alternative ist Vinylboden, der in vielfältigen Ausführungen erhältlich ist und sich durch seine einfache Verlegung und Pflege auszeichnet. Der alte Boden bleibt dadurch erhalten. Auch Fußleisten können für ein einheitliches Aussehen angebracht werden.

Neue Armaturen in Küche und Bad

Bei Schäden ist es in der Regel Sache des Vermieters, Armaturen an Gegenständen zu reparieren, die fest zur Wohnung gehören. Wer aber freiwillig einen neuen Wasserhahn oder Duschkopf einbauen möchte, hat grundsätzlich das Recht dazu, gerade wenn sich der alte Zustand nach Ende der Miete wiederherstellen lässt. Hier finden sich daher auch gute Möglichkeiten, auf moderne und praktische Lösungen zurückzugreifen, die dem individuellen Geschmack entsprechen.

Wann Sie mit Ihrem Vermieter sprechen sollten

Als Faustregel lässt sich zusammenfassen: Schönheitsreparaturen und Arbeiten, die wieder rückgängig gemacht werden können, müssen nicht mit dem Vermieter besprochen werden. Sobald die Bausubstanz bei Ihren Renovierungen verändert wird, ist jedoch eine Rücksprache mit dem Vermieter nötig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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